Das Gesetz
Das Betriebsverfassungsgesetz spricht davon dass der Arbeitgeber und der Betriebsrat vertrauensvoll zusammenarbeiten sollen.
Die Realität
Doch in der Wirklichkeit/Realität ist das nicht immer so. Die eine Seite hält der anderen Seite vor dies nicht zu praktizieren.
Deshalb bleibt den Parteien oft nichts anderes übrig als ein Verfahren vor der Einigungsstelle oder den Gang zum Arbeitsgericht anzustrengen.
Die Lösung
In vielen Fällen wäre es sinnvoller eine Mediation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat durchzuführen.
Da die Parteien auch nach einer Konfliktbeilegung weiter miteinander zusammen arbeiten bzw. auskommen müssen. In vielen Unternehmen ist das Verhältnis zwischen den Parteien sehr angespannt oder gar zerrüttet. Wegen Kleinigkeiten ruft man die Einigungsstelle an. Dies kostet sehr viel Zeit und Kosten.
Durch diesen Weg der Konfliktlösung des Mediationsverfahrens können weitere Auseinandersetzungen vermieden werden. Hier wird der Konflikt außergerichtlich beigelegt.
Das Ergebnis
Ziel einer Mediation ist es, eine in die Zukunft weisende, einvernehmliche und verbindliche Vereinbarung zwischen den Parteien zu erreichen, die die gegenseitigen Beziehungen auf eine tragbare Grundlage zurückführt und die weitere Zusammen-arbeit ermöglicht. Verloren gegangenes Vertrauen kann wieder hergestellt werden.
Der Gang zum Gericht oder in die Einigungsstelle hinterlässt dagegen oft nachhaltige Verwerfungen in der Beziehung zwischen den Parteien.